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Wer gegen das Urheberrecht verstößt (z.B. Bilder oder Texte unerlaubt kopiert, weiterverbreitet oder veröffentlicht), macht sich gem. §§ 106 ff UrhG strafbar, wird zudem kostenpflichtig abgemahnt und muss Schadensersatz leisten (§ 97 UrhG). Für alle von mir erstellten Werke wird im Falle einer rechtswidrigen Verwendung eine Vertragsstrafe in Höhe von 50 Euro pro Bild/Verwendung fällig.
Bitte beachten Sie das Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Personen! Vor Veröffentlichung müssen alle abgebildeten Personen, bei Kindern insbesondere die rechtlichen Vertreter, der Publikmachung zustimmen.
Für Bilder, die ohne der Zustimmung der abgebildeten Personen veröffentlicht wurden, übernimmt der Urheberrechtsinhaber keinerlei Haftung, wenn ihm nicht eine grob fahrlässige Handlung nachgewiesen werden kann. Schadensersatzansprüche sind ausschließlich an die veröffentlichende Person zu stellen.
Was geht, was nicht?
Das ist erlaubt
- Veröffentlichung der Bilder auf privaten Accounts in den sozialen Medien
- Ausdruck der Bilder für private Zwecke
- Weitergabe der Bilder an Freunde und Familie der abgebildeten Person
- Bearbeitung der Bilder, so lange das Originalwerk als solches erkennbar bleibt (Filter, Retuschen, etc.)
wenn
- Der Fotograf „Jannik Nölke“ namentlich genannt wird oder
- Das Bild mit einem Wasserzeichen des Fotografen versehen ist oder
- Der Fotograf in den sozialen Medien als Urheber verlinkt/markiert wird
Das benötigt eine weitergehende Zustimmung des Fotografen
- Verkauf der Bilder gegen Geld oder Sachwerte
- Weitergabe der Bilder an die Presse/Verlage/Unternehmen
- Veröffentlichung der Bilder in Druckerzeugnissen zum Zwecke der Werbung oder dem Verkauf
- Entfernen des integrierten Wasserzeichens sowie der digitalen Urheberrechtsvermerke
- Jede Verwendung die nicht ausdrücklich gestattet wurde